• superkret@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    15
    ·
    9 days ago

    Wenn er identifiziert wird, ja.
    Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 innerorts, 100 auf Landstraßen) gelten nur für Kraftfahrzeuge.
    Aber die, die mit Schild angezeigt werden, gelten für Fahrzeuge, also auch für Radfahrer.

    • D_a_X@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      8
      ·
      9 days ago

      Da war irgendwas, dass das Fahrzeug bauartbedingt einen geeichten Tacho benötigt, um wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden zu können. Bei Tempo 30 ist das durchaus ein Thema.