Gut so
Dafür wurde über mehrere Kilometer gegraben - eine zwei Meter tiefe und 50 Meter breite Schneise.
Zufällig jemand mit Ahnung hier wieso man da 50 Meter breite braucht?
Der Graben selbst wird nicht 50 meter breit sein. Eher Graben + beidseitig Zufahrtswege für Baumaschinen + Materiallager, dass im Bauverlauf mitwandert.
Ja okay das könnte Sinn machen, danke.
Ich hoffe doch, die meinen die Länge.
Weiß zufällig jemand wie die Entschädigungen so sind? Haben die Betroffenen trotzdem noch wirtschaftlichen Schaden?
Während der Bauphase zahlt das Unternehmen dem Bewirtschafter für Flur- und Aufwuchsschäden pauschale Beträge:
- Das sind 0,35 €/m² betroffener Fläche.
- Auch in drei Jahren nach Wiederaufnahme der Bewirtschaftung gibt es eine Pauschale, um Mindererträge zu entschädigen.
- Im ersten Jahr beträgt die 0,16 €/m², im zweiten Jahr 0,10 € und im dritten Jahr 0,06 €/m².
Wirtschaftliche Erschwernisse werden entschädigt
- mit 14,40 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Bauphase und
- mit 11,20 €/lfd. Meter Kabelgraben während der Rekultivierung.
Der 24 m breite Schutzstreifen wird als „beschränkt persönliche Dienstbarkeit“ im Grundbuch eingetragen. Der Eigentümer wird dafür mit 35 % des Verkehrswertes pro m² entschädigt. Diese reichen von 6,50 €/m² in Emden bis 19,50 €/m² in Teilen des Münsterlands. Qualitativ höherwertige Fläche wie Bauerwartungsland werden individuell entschädigt.
Zusätzlich erhalten Grundstückseigentümer einen Beschleunigungszuschlag von 2 €/m² Schutzstreifenfläche, sofern sie einer gütlichen Einigung zustimmen. Aufwandspauschalen liegen bei je 200 € für den Grundstückseigentümer und je 300 € für den Bewirtschafter.
Danke dir