Die Stadt Tübingen verlangt von allen Imbissen eine Steuer für Einwegverpackungen. Das ist mit dem Grundgesetz vereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Von Philip Raillon.
Die Stadt Tübingen erhebt die Steuer seit Anfang 2022. Sie gilt dort nur für Einwegverpackungen, und zwar unabhängig davon, aus welchem Material sie sind. Mehrwegboxen oder -becher sind ausgenommen. Bislang sind nur einzelne Städte, wie zum Beispiel Konstanz oder Freiburg, dem Beispiel gefolgt.
Das dürfte sich nun ändern, schätzen der Deutscher Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Mit der Karlsruher Entscheidung hätten Städte bundesweit mehr Handlungsspielraum, da Rechtssicherheit bestehe, sagt Bernd Düsterdiek, Beigeordneter beim Städte- und Gemeindebund.
Verpackungsmüll nehme vielerorts zu. Allerdings müssten Städte auch gegenrechnen, ob sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand für eine solche Steuer lohne.