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    1 month ago

    Der Betreiber ist eine GmbH, also privatwirtschaftlich aufgestellt. Der Eigentümer ist die Stadt. Wenn der Eigentümer die Nachfolgeregelung akzeptiert, steht dem “Familienmodell” nichts im Weg. Wäre der Betreiber ein Amt der Stadt, müsste das reguläre Bewerbungsverfahren eingehalten werden.