Hallo liebe Berliner Lemminge, meine Schwiegermutter hat bei der BVG-Kontrolle in der U-Bahn ein “erhöhtes Beförderungsentgelt” aufgebrummt bekommen, obwohl sie ein gültiges 29€-Ticket hat. Sie hatte aber wohl keine Internetverbindung und das Ticket ließ sich in der BVG-App nicht öffnen.

In den BVG-FAQ heißt es dazu nur:

Für die Ticket-Anzeige ist eine gute Internetverbindung notwendig. Wird die Verbindung unterbrochen oder ist sie instabil, kann das BVG-Handyticket nicht geladen werden. Stelle bitte sicher, dass du eine gute Internetverbindung hast, und aktualisiere ggf. die Anzeige mit einem Wisch von oben nach unten manuell. Dann erfolgt eine Synchronisation zwischen App und Server: Das BVG-Handyticket wird geladen.

Aber es steht nichts zu den Folgen, wenn es mit der Verbindung eben nicht klappt.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation oder kann mir Tipps geben, wie man vorgehen sollte? Sie kann natürlich einfach das Ticket vorzeigen und die 7 € bezahlen, aber ich finde auch das nicht gerechtfertigt. Wenn man dieses Ticket nicht herunterladen kann und dann aus Gründen die Internetverbindung hakt, sollte man doch dafür nicht haften müssen.

Edith: Bin gerade auf diesen alten Pfosten von mir gestoßen und wollte dazu noch ein Update geben, falls das mal irgendwann noch jemand liest: Ich habe gegen das eBE dann erstmal Widerspruch eingelegt. Darauf kam eine ablehnende Antwort mit der erneuten Forderung. Dann habe ich bei der “Schlichtungsstelle Reise & Verkehr” einen Schlichtungsantrag gestellt. Ich bin nicht sicher, ob von deren Seite schon etwas unternommen wurde (wahrscheinlich wurde eine erste Info an die BVG weitergeleitet). Auf jeden Fall kam kurz darauf ein erneuter Brief von der BVG, mit dem die eBE-Forderung zurückgezogen wurde. Darin hieße es zwar nochmal, dass man doch bitte für einen stabilen Internetzugang sorgen solle, aber dass sie aus Kulanz auf die Forderung verzichten würden.

Ich bin sehr glücklich, dass das geklappt hat. Es lohnt sich, gegen unangemessene Forderungen vorzugehen!

  • Bonifratz@lemm.eeOP
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    5 months ago

    Streng genommen akzeptieren die das nicht. Ich wurde deswegen neulich schon mal angeschnauzt, weil ich mein Ticket erst als Screenshot vorgezeigt habe. Aber es ist als Fallback sicher nicht verkehrt, weil die Kontrolleure da wahrscheinlich mal eher ein Auge zudrücken würden.