Ein Mann aus Rheinland-Pfalz ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Bundestagswahl stoppen. Der Grund dafür sind Bedenken, dass die vorgezogene Wahl für viele im Ausland lebende Deutsche erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Doch das Gericht in Karlsruhe sah trotz der Bedenken des 65-Jährigen keinen Handlungsbedarf.
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Etwas Ähnliches habe ich für z.B. tütkische Staatsbürger in Deutschland gehört. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das ein allgemeiner Trend ist, oder auch von Reichtum, Wettet etc. Abhängt