CDU-Gesundheitspolitiker Hendrik Streeck findet, die Bevölkerung gehe »verschwenderisch« mit dem Gesundheitssystem um. Sparmöglichkeiten sieht er bei teuren Medikamenten für besonders Alte oder Kranke und meint auch seinen verstorbenen Vater.
Das Bundesverfassungsgericht hat doch vor kurzem im Trageurteil bestimmt, dass es nicht verfassungsgemäß ist, wenn Menschen aufgrund ihrer verbleibenden Lebensjahre priorisiert werden.
Nein. Das BVerfG hat nur festgestellt, dass der Bund in der Frage keine Gesetzgebungskompetenz hat. Zuständig wären wohl die Länder. Gekippt wurde dadurch ein Gesetz, das eine Triage ex post ausgeschlossen hätte, also den Abbruch einer Behandlung bei einem Patienten mit niedriger Überlebenswahrscheinlichkeit, z.B. aufgrund von Alter, Behinderungen oder Vorerkrankungen, zugunsten eines Patienten mit größer Überlebenswahrscheinlichkeit.
Nein. Das BVerfG hat nur festgestellt, dass der Bund in der Frage keine Gesetzgebungskompetenz hat. Zuständig wären wohl die Länder. Gekippt wurde dadurch ein Gesetz, das eine Triage ex post ausgeschlossen hätte, also den Abbruch einer Behandlung bei einem Patienten mit niedriger Überlebenswahrscheinlichkeit, z.B. aufgrund von Alter, Behinderungen oder Vorerkrankungen, zugunsten eines Patienten mit größer Überlebenswahrscheinlichkeit.