• GenosseFlosse@feddit.org
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    15 hours ago

    Als Amateur mit anderen Anfängern und einem 100k Auto auf einer anspruchsvollen Rennstrecke unterwegs sein und dann klagen das man die Kiste gecrasht hat ist natürlich etwas speziell…

  • woelkchen@lemmy.world
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    17 hours ago

    mit ungeklärter Geschwindigkeit … Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass sie die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde eingehalten hatte

    Warum hat sie dann eine Mitschuld? Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist.

    • RidderSport@feddit.org
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      8 hours ago

      Im Zivilrecht gelten Beweislasten je nach Anspruchsgrundlage. Beu delikitischem Schadensersatz ist normalerweise der Kläger beweisbelastet, muss also Beweisen, dass der Beklagte so gehandelt hat wie in der Klageschrift behauptet.

      Hier klingt es so als ginge es darum, dass das Handeln der Klägerin bewiesenermaßen untypisch für eine Rennstrecke war, sie sich aber exkulpieren also entschuldigen kann wenn sie beweisen kann, dass sie Richtgeschwindigkeit gefahren ist.

      Mehr kann ich ohne die Akte bzw die Entscheidungsgründe zu lesen auch nicht sagen

  • marius@feddit.org
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    19 hours ago

    mit dem eigenen Pkw oder Motorrad auf der Rennstrecke fahren

    Ich dachte Motorräder dürfen seit einiger Zeit nicht mehr drauf