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Cake day: July 22nd, 2024

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  • Naja, wenn die Verordnung sowas vorschreibt wie : mindestens 5 h Weideauslauf an mindestens 180 Tagen im Jahr, dann ist es zwar gut das Minimum zu haben, aber für die Tiere nicht cool darauf zu optimieren, wenn die öfter und länger draußen sein könnten.

    Betriebswirtschaftlich macht das Sinn, weil man dann eventuell mehr Kühe auf der gleichen Fläche halten kann als wenn die das Maximum an Auslauf bekommen. Für die Tiere wäre es natürlich schön so oft wie möglich draußen zu sein.







  • In meinem Augen gäbe es hier zwei faire Lösungen: Der Schweizer verzichtet zum Versteigerungspreis auf seine Besitzansprüche. Oder was auch passiert ist: Die Familie wird entschädigt, der Schweizer behält das Grundstück.

    Das Problem bei deiner Lösung ist, dass das erstens mit Eigenbedarf keine zukunftssichere Lösung für die Familie ist und, dass die gegebenenfalls dann neben der Miete für ihr Haus auch wahrscheinlich noch Kredite für ihr Haus abbezahlen müssten. Das muss man sich im Zweifel auch erst einmal leisten können.


  • Es gibt keinen guten Grund, warum ein Mann aus der Schweiz ein offensichtlich ungenutztes Grundstück in Berlin besitzen dürfen sollte. Wird wohl mal Zeit für eine Landreform und ein paar Enteignungen in Deutschland. Eigentum verpflichtet und der Gebrauch soll sogleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Wer also ein Grundstück nicht nutzt (wobei man nutzen hier auch durchaus breiter fächern kann. Ein gepflegtes Stück Kulturlandschaft ist auch ein Nutzen, aber das sollte man auch nachweisen können), sollte es eigentlich auch nicht besitzen.