• Tiptopit@feddit.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    2
    ·
    edit-2
    3 months ago

    “Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen”, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

    Das kann ich aber irgendwie auch nicht nachvollziehen, wie verstößt es denn gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn es nicht gleich ist? Ist ja 50 cm länger, was jetzt bei Autos auch nicht gerade wenig ist. Autos sind im Schnitt 4,36 m lang, das sind ja 10% Längenunterschied. Schade, dass da aus so niederen Gründen geklagt wird und noch bedauerlicher, dass das dann so Bestand hielt.