• kossa@feddit.org
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    1 month ago

    Funfact: nach StGB Paragraph 183 und 183a werden Männer und Frauen für unterschiedliche Nacktheitstatbestände belangt: bei Männern reichen “exhibitionistische Handlungen”, bei Frauen müssen es “sexuelle Handlungen” sein.

    • rumschlumpel@feddit.org
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      1 month ago

      Was ist denn der Unterschied zwischen einer “exhibitionistischen” und einer “sexuellen Handlung” in diesem Fall? Das klingt ja, als wäre es jetzt schon legal, wenn Frauen z.B. komplett nackt durch die Straßen laufen wollen (z.B. vom FKK-Strand zum Hotel) - würde mich überraschen, andererseits würden aus offensichtlichen Gründen sehr wenige Frauen dieses Recht in Anspruch nehmen …

    • Björn Tantau@swg-empire.de
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      1 month ago

      Aber eine sexuelle Handlung muss nicht unbedingt exhibitionistisch sein. Demnach dürfte sich zum Beispiel ein schwules Pärchen ungestraft im Park vergnügen, ein lesbisches aber nicht.

    • schnurrito@discuss.tchncs.de
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      1 month ago

      Gibt es dazu schon Rechtsprechung, wieso das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein soll? Oder muss ich dafür sorgen, dass eine solche entsteht (also nach Deutschland reisen, mich dort öffentlich ausziehen, nach dem Paragraphen verurteilt werden und durch die Instanzen gehen)? :D

      • kossa@feddit.org
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        1 month ago

        Ist immer eine Zeitgeistfrage: Paragraph 175, der homosexuelle Männer ins Gefängnis brachte, wurde ja vor’m BVerfG immer mal wieder verhandelt, aber die Richter fanden das immer 1A vereinbar mit dem Grundgesetz ¯\_(ツ)_/¯

        Dann wurde er halt irgendwann endlich abgeschafft.

        Edit: “irgendwann” übrigens 1994.